Das  „Zivilrecht“ befasst sich mit sämtlichen Vertragsgestaltungen der Privatwirtschaft zwischen Unternehmen untereinander („B2B“) sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern („B2C“).

„Lassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche anwaltlich unterstützen. Denn nicht jeder Streit muss zwangsläufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.“

Es besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch! In bestimmten Fällen hat die Gegenseite die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu tragen.

Sollte außergerichtlich keine Einigung mit der Gegenseite erzielt werden können, ist der Zivilrechtsweg eröffnet. In seltenen Ausnahmefällen kann der jeweilige Anspruch über mehrere Instanzen verfolgt werden*, nämlich sofern die Revision zugelassen wurde.

*Für den Bundesgerichtshof in Zivilsachen bedarf es aber einer besonderen Zulassung, die hier nicht vorliegt.

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Ansprüche einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.

Haben Sie keine Angst vor Berufungsverfahren. Die Berliner Berufungsgerichte nehmen ihre Aufgabe sehr genau und unvoreingenommen wahr. Die Aufgabe der Berufungsgerichte besteht darin, erstinstanzliche Entscheidungen zu prüfen und zu korrigieren, wenn im Einzelfall auch eine andere Entscheidung nach nochmaliger Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht in Frage kommt.