Mietminderung wegen Schließung aufgrund COVID- 19 – Regelungen
Wegen: Mietminderung bei behördlicher Anordnung
Rechtsgebiet: Mietrecht
Sie sind Gewerbetreibende:r und mussten / müssen aufgrund behördlicher Anordnungen schließen? Diese Entscheidung ist eventuell genau die Richtige für Sie:
Das Landgericht XXXX entschied 20XX, dass eine Mietminderung bei einer gewerblichen Mietsache [unter näher definierten Voraussetzungen] zulässig ist, wenn der Gewerberaummieter von einer behördlichen Betriebsuntersagung betroffen war.
Handeln Sie richtig und lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten!
Denn nicht jeder Mangel und nicht jede Mangelanzeige muss auch so hingenommen werden. Manchmal lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechtslage. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.