Verwaltungsrecht

Wegen: Straßen- und Wegerecht
Hier: Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)

Das Straßen- und Wegerecht ist gemäß Art. 72, 74 GG Ländersache, solange und soweit der Bund nicht von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch macht. Jedes Bundesland hat seine eigenen Normen, in Brandenburg ist es das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) und in Berlin das Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Es wird folglich zw. dem Straßenrecht („Recht an der Straße“) und dem Straßenverkehrsrecht („Recht auf der Straße“) unterschieden. Ersteres ist Ländersache. Letzteres ist als Ordnungsrecht durch den Bund geregelt worden und richtet sich nach dem StVG, der StVO und dem OWiG. Das Straßenrecht, als Verwaltungsrecht, regelt die sachenrechtlichen Herrschaftsverhältnisse an den Straßen (wozu auch Wasserstraßen zählen).

Die rechtliche Stellung als Straße erfolgt durch Widmung. Eine Widmung ist ein Verwaltungsakt (näher: eine Allgemeinverfügung) und bestimmt, in welchem Umfang und durch wen eine Straße genutzt werden darf. Nach Widmung unterliegt die Straße dem öffentlichen Recht und ist auch von der öffentlichen Hand instand zu halten. Durch das öffentliche Recht werden folglich die Benutzung, Unterhaltung und Beendigung der Straße geregelt. Im Bereich der Benutzung ist wiederum zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung sowie Anliegergebrauch (vgl. Art. 14 GG) zu unterscheiden.

Für Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es wichtig, dass Ihr Verwaltungshandeln dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgt und Ihre Verwaltungspraxis jederzeit rechtskonform ist. Lassen Sie sich bei strittigen Fragen anwaltlich vertreten.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

Ein Fall im Straßen- und Wegerecht beschäftigte im Januar 2022 das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), wonach die Gemeinde S. im Juni 2019 klageweise in Anspruch genommen wurde. Durch die Klägerin als Privatperson, vertreten durch zwei Rechtsanwaltskanzleien, wurde eine Widmung behauptet / begehrt. Hierauf erfolgte eine Klageerwiderung. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschied mit Beschluss vom Januar 2022, nach Klagerücknahme durch die Klägerin, sodann nur noch über die Kostentragungspflicht der Klägerin.

Immobilienrecht

Wegen: Grundstückskaufvertragsrecht
Hier: Urteil des Kammergerichts Berlin, Keine Vertretung durch die KHB

Ein Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie hat in der Regel eine Abwicklung von gegenseitigen Leistungen zum Gegenstand.  Bei Streitigkeiten über gegenseitige Vertragspflichten gibt es nur zwei Handlungsoptionen: Den Versuch einer außergerichtlichen Einigung oder eine gerichtliche Überprüfung der gegenseitigen Rechtsansichten.

Gegenstand einer Klage kann auch die gerichtliche Klärung von Rechtsfolgen aus Gestaltungserklärungen (bspw. Anfechtung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz statt oder neben der Leistung) sein. Zu beachten ist, dass sich der Streitwert der Klagen nach dem wirtschaftlichen Interesse richtet, ggf. noch Gutachterkosten hinzutreten und folglich mehrstellige Höhen erreichen kann. Bei einem vollständigen Unterliegen trägt der Kläger somit sämtliche Kosten. Deshalb sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung wohl überlegt sein.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

Im Dezember 2021 beschäftigte sich das Kammergericht Berlin mit einer Klage der Eheleute Frau und Herr Dr. J., vertreten durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Berlin, auf Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages. Mit rechtskräftiger Entscheidung des Kammergerichts Berlin wurde die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und Klage abgewiesen. Das Kammergericht stellte fest, dass Seitens der Kläger „ein offensichtlicher Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht und Redlichkeit“ vorlag. Bei den Behauptungen der Kläger handelte es sich „offensichtlich um mit der Wahrheit nicht vereinbaren Vortrag“. Die Kläger sind zudem nach Treu und Glauben zu Mitwirkungshandlungen verpflichtet.

Architektenrecht

Wegen: Honorarklage nach HOAI
Hier: Vergleich vor dem Landgericht Berlin

Ingenieur- und Architektenleistungen unterlagen einem sog. Preisrecht, nämlich der HOAI, welche bestimmte Honorarsätze vorsah. Inzwischen gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen zur HOAI, welche nunmehr nach einer Entscheidung des EuGH lediglich eine Art Orientierungshilfe darstellen dürfte. Die Vergütung kann somit nahezu individuell der Höhe nach frei vereinbart werden. Obgleich dieser Regelungen hat sich eines jedoch nicht geändert, nämlich der Grundsatz, dass sämtliche Vereinbarungen mit den Auftraggebern lieber schriftlich vereinbart werden sollten. Denn oftmals besteht Unklarheit darüber, in welcher Höhe was genau vereinbart worden sei.

Aber auch im Falle der Vereinbarung kann es vorkommen, dass die Vergütung zwar schriftlich vereinbart, die Leistung beauftragt und sodann die erbrachte Leistung aber dennoch nicht bezahlt wird. Hier hilft nur die sog. Honorarklage.

Handeln Sie richtig und lassen Sie sich anwaltlich vertreten!

Denn gerade im Fall der Geltendmachung einer Vergütung nach HOAI kommt es auf konkrete Einzelheiten der Fallgestaltung (Fristen, Form, Honorarzone, Aufstockungsklage etc.) an.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

Ein Fall der Honorarklage eines fast 70-jährigen herzkranken Diplomingenieurs, welcher seine Ansprüche im sechsstelligen Bereich klageweise gegen Eheleute Frau und Herr Dr. K., vertreten durch eine Fachanwaltskanzlei für Bau- und Architektenrecht, geltend machen musste, wurde im Juli 2021 durch den Vorsitzenden der zuständigen Kammer am Landgericht Berlin verhandelt. Es muss nicht immer eine Verurteilung am Ende eines Prozesses stehen. In vielen Fällen ist auch ein Vergleich eine prozessökonomisch sinnvolle Lösung einer Rechtsstreitigkeit. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schlossen die Eheleute mit dem Diplomingenieur einen gerichtlichen Vergleich, wonach sich die Eheleute u.a. zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages an den Diplomingenieur rechtskräftig verpflichteten. Es ist immer erfreulich, wenn sich Parteien des Rechtsstreits ‚zusammenraufen‘, wieder Rechtsfrieden miteinander finden und schließen.

Immobilienrecht

Wegen: Grundstückskaufvertragsrecht
Hier: Urteil des Kammergerichts Berlin

Ein Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie hat in der Regel eine Abwicklung von gegenseitigen Leistungen zum Gegenstand. Der Verkäufer bewilligt zu Gunsten des Erwerbers Eintragungen im Grundbuch (so u.a. eine sog. Eigentumsverschaffungsvormerkung etc.) und erwartet im Gegenzug die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Konnten sich die Vertragsparteien nicht einvernehmlich einigen, muss der jeweilige Anspruch leider vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden. 

Lassen Sie sich anwaltlich vertreten und handeln Sie richtig!

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

Im Juni 2021 beschäftigte sich der zuständige Senat am Kammergericht Berlin mit einer Klage der Erwerber, Eheleute Herr und Frau K., vertreten durch einen Anwalt und Notar a.D., welche den Verkäufer erstinstanzlich auf Auszahlung des auf dem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises, zzgl. eines weiteren Betrages, zzgl. Schadenersatz und zzgl. Anwaltskosten in Anspruch nehmen wollten. Zum größten Teil zu Unrecht, wie das Gericht mit Urteil entschied. Die Klage wurde in der ersten Instanz teilweise abgewiesen. Der Kaufpreis wurde vom Verkäufer bereits vor Klageerhebung zur Auszahlung vollständig angewiesen. Zudem wies bereits das Landgericht Berlin die Klage hinsichtlich des begehrten Schadenersatzes und hinsichtlich der Anwaltskosten ab. Lediglich die durch die Kläger geleisteten streitigen Zahlungen wurden gerichtlich gegen den Verkäufer festgesetzt. Und dennoch wurden dem Beklagten (Verkäufer) durch das Erstgericht die Kosten der ersten Instanz zu 89% auferlegt. Dass das so nicht sein kann, war u.a. auch Gegenstand der sodann erfolgten Berufung des Beklagten.

Der Beklagte begehrte mit seiner Berufung eine Korrektur der erstinstanzlichen Entscheidung sowohl hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz als auch der den Klägern zuerkannten Zahlungen, und hatte damit nur teilweise Erfolg. Das Kammergericht änderte die Kostenentscheidung, wonach nunmehr die Kläger 45% der Kosten der ersten Instanz zu tragen haben. Hinsichtlich der zuerkannten Zahlungen blieb das erstinstanzliche Urteil aufrechterhalten.

Immobilienrecht

Wegen: Notarhaftung
Hier: Beschluss des Kammergerichts Berlin

Es kann vorkommen, dass nach Immobilienerwerb Streitigkeiten entstehen, nämlich wenn die Parteien um gegenseitige Vertragspflichten streiten, wie etwa die Zahlung des Kaufpreises, die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes etc. Folge der Streitigkeiten der Vertragsparteien sind gegenseitige Schuldzuweisungen und beiderseitige Leistungsverweigerungen. Es entwickelt sich meist eine nicht förderliche, emotional aufgeladene, subjektive Eigendynamik und es kommt zu einem Stillstand, der eigentlich von beiden Seiten nicht gewollt sein kann.

Nur selten wird von den Kaufvertragsparteien geprüft, ob eventuell ein Mangel am Notarvertrag vorliegen könnte, für den der /die Notar:in einstandspflichtig ist; die sog. „Notarhaftung“.

Handeln Sie richtig und lassen Sie sich anwaltlich vertreten!

Denn gerade im Fall der Geltendmachung der Notarhaftung ist eine dezidierte Prüfung der notariellen Urkunde unerlässlich.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

In den Fällen der Notarhaftung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Inanspruchnahme und des Regresses, welche für jeden Einzelfall geprüft werden sollten. Eine ähnliche Fallkonstellation wurde durch Urteil des Vorsitzenden der für die Notarhaftung zuständigen Kammer am Landgericht Berlin, über zwei Instanzen hinweg, zuletzt mit Entscheidung des zuständigen Senats des Kammergerichts Berlin aus Mai 2021, im Fall des ehem. Notars H. aus Berlin, aufgrund der von diesem Notar begangenen Amtspflichtverletzung, entschieden, wonach der Notar zur Erstattung eines der Höhe nach noch zu beziffernden Schadenersatzbetrages an den Verkäufer rechtskräftig verurteilt wurde.

Verbraucherrecht

Wegen: Vertragsumstellung, unberechtigte Gebühren
Hier: Außergerichtlicher Vergleich

Nachdem ihr Mann im Februar 2021 verstorben war und die Telefongesellschaft hierüber unterrichtet wurde sowie eine Umstellung der Kontodaten beantragt worden war, begehrte die 74 jährige Frau G.K. anwaltliche Hilfe bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Denn die Telefongesellschaft bestätigte einerseits den Empfang des Antrags auf Umstellung der Kontoverbindung und versuchte jedoch andererseits weiterhin von diesem nicht mehr bestehenden Konto abzubuchen, weshalb Frau K. zusätzliche „Mahngebühren“, „Rückläufergebühren“ sowie „Bearbeitungsgebühren“ in Rechnung gestellt wurden. Zudem wurde seitens des Telefonanbieters einfach ein sog. „postalischer Rechnungsversand“ für 2,56 € / Monat abonniert, obwohl Frau K. diesen nicht bestellt hatte.

Frau K. handelte richtig und ließ sich anwaltlich vertreten!

Denn nicht jede Rechnung muss auch so hingenommen werden, wie sie der Aussteller übersendet und beziffert. Manchmal lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsdetails sowie auf die sog. materielle Rechtsgrundlage.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

Frau K. hatte für diese Art von Fallgestaltung eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so dass sie sich auch über die Übernahme der Kosten keine Gedanken machen musste. Denn gerade bei kleineren Streitigkeiten kann es sich lohnen, eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche über eine Deckungszusage die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit für den jeweilig Ratsuchenden übernimmt.

Im Fall der 74 jährigen Frau K. wurde mit der Telefongesellschaft die Umstellung des Vertrages, die kostenfreie Stornierung des Abonnements, die kostenfreie Stornierung der bezifferten Gebühren sowie eine zusätzliche Gutschrift i.H.v. 50,00 € ausverhandelt.

Ermittlungsverfahren

Wegen: Tatvorwurf der „Körperverletzung pp.“
Hier: Einstellung

Manchmal wird das Geschehen auch unübersichtlich. Frau R. A., eine verheiratete und gestandene Frau, wurde von einer anderen Dame der tätlichen Auseinandersetzung an der Warenausgabe in einem Kaufhaus etc. bezichtigt. Als der Ladendetektiv dazwischen ging, soll es weitere Tatgeschehen gegeben haben. Frau A. musste im Krankenhaus ärztlich behandelt werden.

Zunächst muss man wissen, dass die Ermittlungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) bei Verdacht zu ermitteln haben. Eine Strafanzeige kann sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Der Beschuldigte erhält sodann von der Ermittlungsbehörde (i.d.R. von der Polizei) einen Vernehmungsbogen. Zudem wird der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft registriert und eine sog. Rotakte angelegt. Es gilt der sog. „Amtsermittlungsgrundsatz“. Ist eine Verurteilung wahrscheinlich, wird der/die Beschuldigte angeklagt und es findet eine Verhandlung vor dem/die Strafrichter:in statt.

Auch bei solchen behaupteten Geschehensabläufen ist ein Blick in die (in diesem Fall fast 60seitige) Ermittlungsakte und Sichtung der Behauptungen und Einlassungen sämtlicher Beteiligter zwingend erforderlich! Richtigerweise darf und kann die Akteneinsicht nur durch eine:n Anwalt:in erfolgen, da ein Anwalt zugleich ein „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ darstellt. In solchen Fällen kommt es drauf an, ob überhaupt eine tatbestandliche Handlung vorliegt und wenn ja, von wem, sowie, ob nicht sogar das vermeintliche Opfer absichtlich ein „Gerangel“ angestrebt haben könnte..

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit als Strafverteidiger:in gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Es muss nicht zwangsläufig zum Strafverfahren vor einem Strafrichter oder einer Strafrichterin kommen! Wichtig ist nur, dass Sie rechtzeitig anwaltlichen Beistand beiziehen.

Im Fall der Frau A. konnte sich die Verdachtslage nicht bestätigen, erst Recht bei der konkreten Fallgestaltung. Im März 2021 erging eine Einstellung nach § 170 II StPO.

Immobilienrecht

Wegen: Grundstückskaufvertragsrecht
Hier: Urteil des Kammergerichts Berlin, Keine Vertretung durch die KHB

Ein Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie hat in der Regel eine Abwicklung von gegenseitigen Leistungen zum Gegenstand. Der Verkäufer bewilligt zu Gunsten des Erwerbers Eintragungen im Grundbuch (so u.a. eine sog. Eigentumsverschaffungsvormerkung etc.) und erwartet im Gegenzug die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Bei Streitigkeiten über gegenseitige Vertragspflichten gibt es nur zwei Handlungsoptionen, nämlich 1. eine Leistungsverweigerung und auf die eigene Rechtsansicht sturköpfig beharren oder – nach hiesiger Ansicht wesentlich vernünftiger – 2. eine einvernehmliche Lösung mit der jeweils anderen Vertragspartei zu finden.

Lassen Sie sich anwaltlich vertreten und handeln Sie richtig!

Denn gerade im Fall einer vermeintlich festgefahrenen Situation kann ein klärender Austausch von (richtigen) Rechtsansichten über den Fortgang der Streitigkeit zum Wohle aller Beteiligter entscheidend sein.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

Konnten sich die Vertragsparteien nicht einvernehmlich einigen, muss der jeweilige Anspruch leider vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden. Eine ähnliche Fallkonstellation wurde im Februar 2021 unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch den Vorsitzenden des zuständigen Senats am Kammergericht Berlin entschieden, wonach die Beklagte, hier Frau Dr. M.-A., vertreten durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, in zweiter Instanz zur Bewilligung der Löschung der eingetragenen Eigentumsverschaffungsvormerkung rechtskräftig verurteilt wurde. Dem Rechtsstreit war ein vom Kläger vorab beim Landgericht erwirktes Erwerbsverbot gegen die Beklagte vorausgegangen, welches der Sicherung der Eigentumsposition des Klägers dient.

Strafbefehl

Wegen: Diebstahl
Hier: Einstellung

In Fällen, wo das Tatgeschehen für die Ermittlungsbehörde und den oder die Richter:in klar „auf der Hand liegt“, kann auch ein sog. Strafbefehl ergehen. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren, ohne mündliche Verhandlung. Der oder die Strafrichter:in fertigt dann einen Strafbefehl, welcher dem/r Angeklagten zugestellt wird.

So geschehen auch bei der Angeklagten, Frau K. V. Gegen Frau V. wurde ein Strafbefehl wegen Diebstahls ( § 242 StGB) erlassen. Frau V., eine alleinstehende und mittellose Studentin, soll sich in einem Kaufhaus selbst bedient und u.a. Lebensmittel entwendet haben. Eine sehr schockierende und tragische Situation; besonders in einem Land wie unserem.

Der/die Angeklagte hat nach Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit einen Einspruch einzulegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, wird der Strafbefehl rechtskräftig und der/die Angeklagte gilt als verurteilter Straftäter.

Wird Einspruch eingelegt, gibt es eine mündliche Verhandlung vor dem / die Strafrichter:in. Es werden Zeugen geladen etc. Wichtig: Es muss dann nicht bei der Strafdrohung des Strafbefehls bleiben. Es kann im Einzelfall auch eine höhere Strafe ergehen, wenn kein Freispruch in Frage kommt.

Frau V. handelte richtig und machte von ihren Rechten Gebrauch.
Sie ließ sich anwaltlich vertreten!

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit als Strafverteidiger:in gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Es muss nicht zwangsläufig zum Strafverfahren vor einem Strafrichter oder einer Strafrichterin kommen! Wichtig ist nur, dass Sie rechtzeitig anwaltlichen Beistand beiziehen.

Im Falle des Strafbefehls gegen die Angeklagte Frau V. wurde das Verfahren, nach Einspruch gegen den Strafbefehl, im Februar 2021 gemäß § 153a II StPO endgültig eingestellt. Frau V. hat damit u.a. späterhin keine beruflichen Nachteile zu befürchten, da sie nicht als vorbestraft gilt und keine Eintragungen im BZR ersichtlich sind.

Ermittlungsverfahren

Wegen: Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr
Hier: Einstellung

Zur Verwunderung von Herrn H. K. wurde gegen ihn Strafanzeige wegen eines behaupteten Verkehrsunfalls mit Personenschaden, durch Anfahren eines Fahrradfahrers an einer Kreuzung, gestellt. Das dramatische an der Situation: Herr K. ist Taxifahrer und seine Existenz hängt von seinem Job ab; besonders in der ohnehin schwierigen Zeit der Coronapandemie.

Zunächst muss man wissen, dass die Ermittlungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) bei Verdacht zu ermitteln haben. Eine Strafanzeige kann sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Der Beschuldigte erhält sodann von der Ermittlungsbehörde (i.d.R. von der Polizei) einen Vernehmungsbogen. Zudem wird der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft registriert und eine sog. Rotakte angelegt. Es gilt der sog. „Amtsermittlungsgrundsatz“. Ist eine Verurteilung wahrscheinlich, wird der/die Beschuldigte angeklagt und es findet eine Verhandlung vor dem/die Strafrichter:in statt.

Herr K. erhielt somit nicht nur einen Anhörungsbogen der Polizei, sondern auch eine Nachricht von seiner KfZ- Versicherung (zum Thema Hochstufung und Schadenersatz). Es drohte zudem der Entzug der Fahrerlaubnis.

Herr K. handelte absolut richtig und machte von seinen Rechten Gebrauch. Er ließ sich anwaltlich vertreten! Denn gerade bei dem vorliegenden Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung drohte nicht nur eine Verurteilung, sondern auch ein kompletter Existenzverlust.

Ob die Voraussetzungen des § 229 StGB vorliegen, kann erst nach Einblick in die Ermittlungsakte erfolgen. Es kommt auf jedes einzelne Detail an. Richtigerweise darf und kann die Akteneinsicht nur durch eine:n Anwalt:in erfolgen, da ein Anwalt zugleich ein „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ darstellt.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit als Strafverteidiger:in gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Es muss nicht zwangsläufig zum Strafverfahren vor einem Strafrichter oder einer Strafrichterin kommen! Wichtig ist nur, dass Sie rechtzeitig anwaltlichen Beistand beiziehen.

Im Fall des Herrn K. ließ sich die Verdachtslage nicht bestätigen, so dass noch im Stadium des sog. Ermittlungsverfahrens im Januar 2021 eine Einstellung nach § 170 II StPO erging . Damit war zugleich auch der Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr vakant. Auch das Thema der Hochstufung durch die KfZ- Versicherung konnte geklärt werden.