Mietminderung um 40%

Wegen: Wasserschaden und Schimmelflecken
Rechtsgebiet: Mietrecht

Sie sind Mieter:in einer Wohnung und haben Schimmelflecken in der Wohnung und insbesondere in der Dusche? Diese Entscheidung ist eventuell genau die Richtige für Sie:

Das Amtsgericht in XXXXX entschied im Jahr 20XX zu Gunsten eines Mieters, dass ein Mangel an der Mietsache vorliegt, wenn über einen [näher bestimmten Zeitraum] Schimmel in der Mietwohnung auftritt, welcher durch einen Wasserschaden im Bad verursacht wurde. Hierdurch war auch das Bad für einen [näher bezeichneten Zeitraum] nicht mehr benutzbar. Der Mieter könne die Bruttomiete berechtigt um 40 % monatlich mindern.

Handeln Sie richtig und lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten!

Denn nicht jeder Mangel und nicht jede Mangelanzeige muss auch so hingenommen werden. Manchmal lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechtslage. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.