Mietminderung um 10%
Wegen: Aufzug
Rechtsgebiet: Mietrecht
Sie sind Mieter:in einer Wohnung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes und der Aufzug funktioniert nicht? Dann wäre diese Entscheidung eventuell genau die Richtige für Sie:
Das Amtsgericht in XXXX entschied im Jahr 20XX zu Gunsten einer Mieterin einer Wohnung im xx Obergeschoss, dass diese die Miete um 10% mindern könne und ein Anspruch auf Instandsetzung der Aufzuganlage bestünde.
Handeln Sie richtig und lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten!
Denn nicht jeder Mangel und nicht jede Mangelanzeige muss auch so hingenommen werden. Manchmal lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechtslage. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.