Mietminderung um 5%
Wegen: Wasserdruck
Rechtsgebiet: Mietrecht
Sie sind Mieter:in einer Wohnung und ist der Wasserdruck in der Küche zu gering? Diese Entscheidung ist eventuell genau die Richtige für Sie:
Das Amtsgericht in XXXXX entschied im Jahr 20XX zu Gunsten einer Mieterin, dass ein Mangel an der Mietsache vorliegt, wenn über einen [näher bestimmten Zeitraum] Wasser in der Küche über zu wenig Wasserdruck aus dem Wasserhahn [unter näher bezeichneten Umständen] entnommen werden kann. Die Mieterin könne die Bruttomiete berechtigt um 5 % monatlich mindern.
Handeln Sie richtig und lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten!
Denn nicht jeder Mangel und nicht jede Mangelanzeige muss auch so hingenommen werden. Manchmal lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechtslage. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.