Mietminderung um 15%

Wegen: Bleihaltiges Wasser und Feuchtigkeit
Rechtsgebiet: Mietrecht

Sie sind Mieter:in einer Wohnung und wissen eventuel gar nicht, dass ein Mangel vorliegt! Diese Entscheidung ist eventuell genau die Richtige für Sie:

Das Amtsgericht in XXXXX entschied im Jahr 20XX zu Gunsten einer Mieterin, dass ein Mangel an der Mietsache vorliegt, wenn über einen [näher bestimmten Zeitraum] Wasser aus dem Wasserhahn in der Küche entnommen wird und ein Bleigehalt von x,xx mg/L festgestellt wird und Feuchtigkeitsflecken von weniger als einer DIN XX- Größe vorliegen. Der Mieter könne die Bruttomiete berechtigt um 15 % monatlich mindern.

Handeln Sie richtig und lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten!

Denn nicht jeder Mangel und nicht jede Mangelanzeige muss auch so hingenommen werden. Manchmal lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechtslage. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.