Architektenrecht

Wegen: Honorarklage nach HOAI
Hier: Vergleich vor dem Landgericht Berlin

Ingenieur- und Architektenleistungen unterlagen einem sog. Preisrecht, nämlich der HOAI, welche bestimmte Honorarsätze vorsah. Inzwischen gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen zur HOAI, welche nunmehr nach einer Entscheidung des EuGH lediglich eine Art Orientierungshilfe darstellen dürfte. Die Vergütung kann somit nahezu individuell der Höhe nach frei vereinbart werden. Obgleich dieser Regelungen hat sich eines jedoch nicht geändert, nämlich der Grundsatz, dass sämtliche Vereinbarungen mit den Auftraggebern lieber schriftlich vereinbart werden sollten. Denn oftmals besteht Unklarheit darüber, in welcher Höhe was genau vereinbart worden sei.

Aber auch im Falle der Vereinbarung kann es vorkommen, dass die Vergütung zwar schriftlich vereinbart, die Leistung beauftragt und sodann die erbrachte Leistung aber dennoch nicht bezahlt wird. Hier hilft nur die sog. Honorarklage.

Handeln Sie richtig und lassen Sie sich anwaltlich vertreten!

Denn gerade im Fall der Geltendmachung einer Vergütung nach HOAI kommt es auf konkrete Einzelheiten der Fallgestaltung (Fristen, Form, Honorarzone, Aufstockungsklage etc.) an.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

Ein Fall der Honorarklage eines fast 70-jährigen herzkranken Diplomingenieurs, welcher seine Ansprüche im sechsstelligen Bereich klageweise gegen Eheleute Frau und Herr Dr. K., vertreten durch eine Fachanwaltskanzlei für Bau- und Architektenrecht, geltend machen musste, wurde im Juli 2021 durch den Vorsitzenden der zuständigen Kammer am Landgericht Berlin verhandelt. Es muss nicht immer eine Verurteilung am Ende eines Prozesses stehen. In vielen Fällen ist auch ein Vergleich eine prozessökonomisch sinnvolle Lösung einer Rechtsstreitigkeit. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schlossen die Eheleute mit dem Diplomingenieur einen gerichtlichen Vergleich, wonach sich die Eheleute u.a. zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages an den Diplomingenieur rechtskräftig verpflichteten. Es ist immer erfreulich, wenn sich Parteien des Rechtsstreits ‚zusammenraufen‘, wieder Rechtsfrieden miteinander finden und schließen.