Verbraucherrecht

Wegen: Vertragsumstellung, unberechtigte Gebühren
Hier: Außergerichtlicher Vergleich

Nachdem ihr Mann im Februar 2021 verstorben war und die Telefongesellschaft hierüber unterrichtet wurde sowie eine Umstellung der Kontodaten beantragt worden war, begehrte die 74 jährige Frau G.K. anwaltliche Hilfe bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Denn die Telefongesellschaft bestätigte einerseits den Empfang des Antrags auf Umstellung der Kontoverbindung und versuchte jedoch andererseits weiterhin von diesem nicht mehr bestehenden Konto abzubuchen, weshalb Frau K. zusätzliche „Mahngebühren“, „Rückläufergebühren“ sowie „Bearbeitungsgebühren“ in Rechnung gestellt wurden. Zudem wurde seitens des Telefonanbieters einfach ein sog. „postalischer Rechnungsversand“ für 2,56 € / Monat abonniert, obwohl Frau K. diesen nicht bestellt hatte.

Frau K. handelte richtig und ließ sich anwaltlich vertreten!

Denn nicht jede Rechnung muss auch so hingenommen werden, wie sie der Aussteller übersendet und beziffert. Manchmal lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsdetails sowie auf die sog. materielle Rechtsgrundlage.

Sie können davon ausgehen, dass jeder Anwalt und jede Anwältin die Tätigkeit äußerst gewissenhaft und verschwiegen sowie vertraulich ausübt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann meist schon im Vorfeld durch sachliche Verhandlungen mit der Gegenseite vermieden werden.

Frau K. hatte für diese Art von Fallgestaltung eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so dass sie sich auch über die Übernahme der Kosten keine Gedanken machen musste. Denn gerade bei kleineren Streitigkeiten kann es sich lohnen, eine Versicherung abgeschlossen zu haben, welche über eine Deckungszusage die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit für den jeweilig Ratsuchenden übernimmt.

Im Fall der 74 jährigen Frau K. wurde mit der Telefongesellschaft die Umstellung des Vertrages, die kostenfreie Stornierung des Abonnements, die kostenfreie Stornierung der bezifferten Gebühren sowie eine zusätzliche Gutschrift i.H.v. 50,00 € ausverhandelt.